Die Europäische Kommission hat am Donnerstag den US-amerikanischen Verhandlungsführern ihren finalen Entwurf für ein neues Modell zum Investitionsschutz in TTIP präsentiert.

"Das neue Modell eines Investitionsgerichtshofes greift viele Bedenken der Bevölkerung und Forderungen des Europäischen Parlaments auf", so Bernd Lange von der Europa-SPD, Vorsitzender des Handelsausschusses im Europaparlament und TTIP-Berichterstatter. "Ein Zurück zu privaten Schiedsstellen gibt es mit dem Europäischen Parlament nicht. Diese Hürde muss jedes Handelsabkommen, das uns Abgeordneten vorgelegt wird, nehmen. Klar ist, dass das CETA-Abkommen zwischen der EU und Kanada zurzeit an diesen Anforderungen scheitert."

Der Entwurf der EU-Kommission wurde auf Grundlage der Resolution des Europäischen Parlaments zu TTIP, einer öffentlichen Konsultation zum Investitionsschutz sowie Stellungnahmen der EU-Mitgliedstaaten zum Thema erarbeitet.

"Der Vorschlag der EU-Kommission bedeutet eine Kehrwende von der bisherigen Herangehensweise von Kommission und Mitgliedstaaten an den Investitionsschutz", so Bernd Lange. "In einigen Fragen bleibt das Modell allerdings immer noch unklar und geht schlichtweg nicht weit genug. So werden die Pflichten von Investoren nur ungenügend berücksichtigt. Auch beim Zusammenhang zwischen dem Recht zu Regulieren und den berechtigten Gewinnerwartungen von Investoren besteht noch Klärungsbedarf."

- Kommissionsseite zum sogenannten Investment Court System: http://bit.ly/1QxkI53

- Pressemitteilung von Bernd Lange zum ersten Entwurf des Investitionsgerichtshofes: http://bit.ly/1LbDE2g

- TTIP-Entschließung des Europäischen Parlaments: http://bit.ly/20OlE9M