Die Europäische Kommission hat den überarbeiteten Text des EU-Kanada-Handelsabkommens CETA präsentiert. Nach intensiven Verhandlungen mit der neuen kanadischen Regierung wurde vor allem der Mechanismus zum Investitionsschutz stark modifiziert.

Die Europäische Kommission hat den überarbeiteten Text des EU-Kanada-Handelsabkommens CETA präsentiert. Nach intensiven Verhandlungen mit der neuen kanadischen Regierung wurde vor allem der Mechanismus zum Investitionsschutz stark modifiziert.

"Durch Druck der Sozialdemokraten ist der Text des Abkommens deutlich verbessert worden", so Bernd Lange von der Europa-SPD, Vorsitzender des Handelsausschusses im Europaparlament und TTIP-Berichterstatter. "Es sind wichtige Schritte in die richtige Richtung gemacht worden, die augenscheinlich unsere fundamentalen Forderungen aufgreifen. Das ist ein erster wichtiger Etappensieg, von dem viele Interessensvertreter und andere Fraktionen lange behauptet haben, er sei nicht möglich."

Wichtige Änderungen im Investitionsschutzkapitel beinhalten unter anderem:

Im Text ist nun festgeschrieben, dass das Recht im Sinne des Allgemeinwohls zu regulieren durch das Abkommen in keinem Fall infrage gestellt werden kann. Gesetzgebungen, Änderungen derselben und die Vergabe oder Kürzung von Beihilfen sind nicht anzufechten und kein Klagegrund.

Die Schiedsrichter in Streitfällen müssen eine Qualifikation entsprechend des Internationalen Gerichtshofes aufweisen und werden von den Staaten gestellt. Die Übernahme eines Falles erfolgt nach dem Zufallsprinzip. Unternehmen, die klagen, haben somit keinen Einfluss mehr.

Die Einführung einer verbindlichen Revisionsinstanz ist im Abkommen fixiert. Diese prüft und korrigiert gegebenenfalls inkorrekte Auslegungen und Urteile der ersten Instanz.

Es gibt nunmehr klare Kriterien für den Umfang etwaiger Schiedsurteile. Die Entscheidungen dürfen Fragen des internationalen Rechts berühren, EU-Recht und Gesetze der Mitgliedstaaten sind nicht Gegenstand möglicher Verhandlungen.

Festgehalten ist auch der Weg zu einem internationalen Investitionsgerichtshof. Die EU und Kanada wollen gemeinsam die Gründung eines solchen Gerichtshofes vorantreiben.

Bernd Lange sieht weiteren Klärungsbedarf: "Kein Abkommen darf die Rekommunalisierung von öffentlichen Dienstleistungen verhindern oder unsere Daseinsvorsorge in Frage stellen. Auch die Umsetzung des Nachhaltigkeitskapitels unter der Einbeziehung der Zivilgesellschaft ist uns ein wichtiges Anliegen."

"Wir werden den rund 1.600 Seiten starken Text nun in Ruhe ausführlich und ergebnisoffen analysieren. Mit dieser Arbeit werden wir jetzt beginnen." so Bernd Lange, "Denn eins ist kristallklar, eine vorläufige Anwendung und ein Inkrafttreten des Abkommens wird es ohne vorherige Beratung und Entscheidung des Europäischen Parlaments nicht geben."