Europäische Union stärkt Exporteinschränkung

Es geht um Elektroschocker, Fußfesseln mit GPS-Funktion, Reizgase oder Pharmazeutika zur Vollstreckung von Hinrichtungen. Eine Mehrheit der Abgeordneten im Europäischen Parlament hat am Dienstag in Straßburg dafür gestimmt, die Ausfuhr potenzieller Folterinstrumente aus der EU weiter zu erschweren.

"Diese Verordnung ist ein begrüßenswertes Beispiel dafür, wie die EU globale Standards zur Ausrottung von Folter setzt“, so Bernd Lange, Handelsausschussvorsitzender des Europäischen Parlaments. „Die aktualisierten Regeln werden EU-Behörden unterstützen, schneller auf neue – auch technische - Entwicklungen bei der Folter oder bei anderen unmenschlichen Behandlungen zu reagieren, etwa mit der Regulierung des Online-Verkaufs. So leistet die Verordnung einen Beitrag zur Ausrottung von Folter und Todesstrafe.“

„Die EU-Staaten werden durch die Verordnung verpflichtet, genehmigte Ausfuhren einschlägiger Produkte den nationalen Kontrollstellen zu melden, die Unterzeichnerstaaten des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Folter eingerichtet haben. In Deutschland kümmert sich etwa die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter in Wiesbaden darum“, so Bernd Lange.

Vorgesehen ist ferner ein Informationsaustausch unter den EU-Staaten über Ausfuhren sensibler Güter. Dadurch sollen Versuche erschwert werden, Foltergüter aus EU-Staaten zu exportieren oder durch die EU zu schleusen. „In den vergangenen Jahren konnten wir beobachten, wie eine Änderung der EU-Praktiken die Abschaffung der Todesstrafe in zahlreichen Partnerstaaten begünstigt hat, zum Beispiel in den USA“, sagt Bernd Lange. „Diese positive Entwicklung wird sich voraussichtlich fortsetzen, sobald die Anti-Folter-Verordnung in Kraft tritt.“

Eine Auffangklausel ermöglicht künftig der EU-Kommission, kurzfristig ein Produkt auf die Liste genehmigungsbedürftiger Ausfuhren zu setzen - wenn der Verdacht besteht, dass es zu Folterzwecken oder für Hinrichtungen missbraucht werden könnte. In Straßburg hat das Plenum des Europäischen Parlaments final über den abschließenden Gesetzestext abgestimmt. Die reformierten Regeln treten zu Beginn des kommenden Jahres umgehend in allen EU-Staaten in Kraft.