Besserer Anti-Dumping-Schutz für Arbeitsplätze und Wachstum in Europa durchgesetzt.

Das Verhandlungsteam des Europäischen Parlaments hat sich am Dienstag, 3. Oktober mit dem Ministerrat und der EU-Kommission auf neue Anti-Dumping-Regeln geeinigt.

"Wir Sozialdemokraten hatten zwei überragende Ziele in diesen Verhandlungen: keine zusätzliche Belastung für unsere europäische Industrie, um Arbeitsplätze und Wachstum zu schützen - und keine Fragezeichen bei der Vereinbarkeit mit den Regeln der Welthandelsorganisation. Beide Ziele haben wir erreicht, teils gegen erheblichen Widerstand der EU-Mitgliedstaaten", so Bernd Lange von der Europa-SPD, Vorsitzender des Handelsausschusses im Europäischen Parlament. "Wir haben innovative Vorgaben beschlossen, in denen zum ersten Mal weltweit Umwelt- und Arbeitsstandards berücksichtigt werden. Wir Sozialdemokraten haben dieses zeitgemäße System durchgesetzt, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten.“

Zahlreiche Fälle von Dumping haben in den vergangenen Jahren demonstriert, dass das europäische System zur Bekämpfung unfairer Handelspraktiken reformbedürftig ist. Oft wurden diese Fälle von der EU zudem kaum adressiert. Zur Reform legte die EU-Kommission Ende 2016 endlich einen Gesetzesvorschlag für eine neue Berechnungsmethode in Anti-Dumpingfällen vor.

Unternehmen sollen sich in Zukunft beim Widerstand gegen Dumping auf die Erkenntnisse von Länderberichten der EU-Kommission stützen können. Diese sollen detailliert darlegen, ob in einem Drittland marktwirtschaftliche Bedingungen herrschen oder systemische oder Sektor spezifische Marktverzerrungen vorliegen.

Die nun beschlossene Methode erlaubt der Europäischen Kommission, in Anti-Dumping-Untersuchungen offensichtlich verzerrte Preise von Herstellern zu ignorieren und durch unverzerrte Preise zu ersetzen. Die Kommission kann demnach auf unverzerrte Preise, zum Beispiel internationale Indizes, zurückzugreifen um die Herstellungskosten eines Gutes unter freien Marktbedingungen festzustellen. Zur Ermittlung der Höhe von Dumping werden die unverfälschten Herstellungskosten dann den Preisen, zu denen ein Exporteur seine Waren im europäischen Markt anbietet, gegenübergestellt.

Das Trilog-Ergebnis muss nun vom zuständigen Ausschuss für internationalen Handel und danach vom Plenum des Europäischen Parlaments abgestimmt werden. Auch der Ministerrat muss dem Ergebnis der Verhandlungen zustimmen. Nach dem grünen Licht beider Institutionen kann die Gesetzgebung in Kraft treten.