Die Europäische Union spannt ihren neuen Schutzschirm gegen gedumpte Importe. Die entsprechende Verordnung mit neuen Regeln gegen unfaire Handelspraktiken wurde am 19. Dezember 2017 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt ab dem 20. Dezember 2017 in Kraft.

Es geht zum Beispiel um Billig-Stahl, der zu verzerrten Preisen und unter arbeitsrechtlich fragwürdigen Bedingungen in Fernost produziert wird, europäische Märkte flutet und in Europa Arbeitsplätze gefährdet.

„Zahlreiche Dumping-Fälle haben in den vergangenen Monaten und Jahren demonstriert, dass die Europäische Union unfaire Handelspraktiken dringend effizienter bekämpfen muss“, so Bernd Lange von der Europa-SPD, Vorsitzender des Handelsausschusses im Europäischen Parlament.

"Auf Druck von uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten hin werden erstmals weltweit Arbeitsrechte um Umweltstandards in Handelsschutzinstrumenten berücksichtigt. Ein großer Fortschritt auf dem Weg zu fairerem Wettbewerb im Welthandel“, so Bernd Lange. "Wir Europaparlamentarier hatten zwei Hauptziele in diesen Verhandlungen: keine zusätzlichen Bürden für unsere europäische Industrie, um Arbeitsplätze und Wachstum zu schützen - und eine belastbare Vereinbarkeit mit den Regeln der Welthandelsorganisation. Beide Ziele haben wir erreicht, teils gegen den erheblichen Widerstand der EU-Mitgliedstaaten.“

Die EU-Kommission hatte deshalb Ende 2016 einen Gesetzesvorschlag für eine neue Berechnungsmethode in Anti-Dumpingfällen vorgelegt, dem die Mehrheit der Europaabgeordneten nach einem Erfolg in den Trilog-Verhandlungen in der November-Plenarwoche 2017 in Straßburg zugestimmt hat.

Unternehmen sollen sich in Zukunft bei der Lancierung von Dumpingfällen auf Länderberichte der EU-Kommission stützen können. Diese sollen detailliert darlegen, ob in einem Land marktwirtschaftliche Bedingungen herrschen oder systemische oder Sektor spezifische Marktverzerrungen vorliegen. Die nun in Kraft tretende Methode erlaubt es in einem zweiten Schritt der Europäischen Kommission, in Anti-Dumping-Untersuchungen offensichtlich verzerrte Preise von Herstellern zu ignorieren. Sie kann stattdessen auf unverzerrte Preise, zum Beispiel denen aus einem Vergleichsland, zurückzugreifen, um die Herstellungskosten eines Gutes unter freien Marktbedingungen zu ermitteln. Hier erhält eine weitere wichtige Neuerung Einzug, denn Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist es erstmals weltweit gelungen bei der Auswahl des Vergleichslandes hohe Arbeitnehmer- und Umweltschutzstandards als entscheidende Auswahlkriterien zu etablieren.

Zur Ermittlung der Höhe von Dumping werden die ermittelten unverfälschten Herstellungskosten den Preisen, zu denen ein Exporteur seine Waren im europäischen Markt anbietet, gegenübergestellt.