In einem gemeinsamen Statement haben EU-Kommissionspräsident Juncker und US-Präsident Trump am 25. Juli einige Punkte vereinbart, um aus der Konfrontation in Handelsfragen herauszukommen. Zu diesem Ergebnis nehme ich hier kurz Stellung. Der gemeinsam erklärte Wille, wieder konkret miteinander zu verhandeln, ist grundsätzlich zu begrüßen. Einseitige Zugeständnisse der EU darf es jedoch nicht geben.

In dem gemeinsamen Statement haben EU-Kommissionspräsident Juncker und US-Präsident Trump vereinbart, auf den völligen Abbau von bilateralen Zöllen, nichttarifären Handelsschranken und Subventionen im Bereich des Industriegüterhandels - mit Ausnahme des Autosektors - hinzuarbeiten. Handelsschranken für Dienstleistungen, Chemikalien, Pharmazeutika, medizinische Produkte und Sojabohnen sollen reduziert werden. Herr Juncker sicherte zu, dass die EU bereit sei, mehr Sojabohnen und Flüssigerdgas aus den USA zu importieren. Zudem wolle man einen engen Dialog über Standards ins Leben rufen um administrative Handelshemmnisse zu reduzieren. Gemeinsam wolle man vermehrt gegen unfaire Handelspraktiken vorgehen und mit ähnlich gesinnten WTO-Mitgliedern kooperieren, um die Reform der WTO voranzubringen. Außerdem wolle man dem Diebstahl von geistigem Eigentum, erzwungenem Technologietransfer, Industriesubventionen und Marktverzerrungen durch staatliche Unternehmen und Überkapazitäten entgegenwirken. Weiterhin habe man verabredet, eine hochrangige Arbeitsgruppe zu gründen, die diese Agenda vorantreiben soll. Man wolle eine Lösung für US-Zölle auf Stahlprodukte und die Anfang Juli in Kraft getretenen EU-Gegenmaßnahmen finden. Die angedrohten US-Zölle auf Autos und Autoteile werden vorerst aufgeschoben.

Zu diesem Ergebnis nehme ich hier kurz Stellung:

1) Eine weitere Eskalation verhindert

Der gemeinsam erklärte Wille, wieder konkret miteinander zu verhandeln, ist grundsätzlich zu begrüßen. Damit wird zunächst eine weitere Eskalation verhindert, nachdem in den vergangenen Wochen und Monaten der US-Präsident die tragenden Säulen der über Jahrzehnte gewachsenen, guten transatlantischen Beziehungen in Frage gestellt hat. Das Europäische Parlament arbeitet an Vorschlägen für eine konstruktivere Gestaltung der transatlantischen Beziehungen und stellt dafür klare Anforderungen auf.

2) Die Drohkulisse bleibt

Es hat aber keine konkreten Zusagen für die Rücknahme illegaler Abschottungszölle der USA auf Stahl und Aluminium und einen Verzicht auf ebensolche für Autos und Autoteile gegeben. Nur eine Verzögerung der Entscheidung über Autozölle ist erfolgt. Die Drohkulisse bleibt. Formale Verhandlungen darf und kann es unter diesen Umständen nicht geben. Die Schutzzölle müssen vor der Aufnahme von offiziellen Verhandlungen vom Tisch.

3) Die USA müssen sich bewegen

Die Abschaffung von Zöllen für nicht-automobile Industrieerzeugnisse ist durchaus möglich. Im Rahmen der langwierigen TTIP-Verhandlungen haben wir ja bereits über den weitgehenden Verzicht von Zöllen auf alle Industriegüter (inklusive Autos) gesprochen. Das ist also nichts Neues und war schon im Wesentlichen akzeptiert worden. Letztendlich sind die Verhandlungen an der Unbeweglichkeit der USA in anderen Bereichen gescheitert, die für die EU von großer Bedeutung waren, wie z.B. der Zugang europäischer Anbieter zum US-Dienstleistungsmarkt, bei der öffentlichen Beschaffung und der Garantie von Arbeitnehmerrechten.

4) Keine Senkung von EU-Standards

Der Verzicht auf alle nichttarifären Handelshemmnisse und Subventionen für nichtautomobile Industrieerzeugnisse erscheint angesichts der teils stark divergierenden gesetzlichen Regelungen, z.B. zum Verbraucherschutz, schwer vorstellbar. Natürlich gibt es Sektoren in denen eine Angleichung oder gegenseitige Anerkennung von Regelungen möglich und sinnvoll ist. Es ist aber vollkommen unzweifelhaft, dass wir unsere Gesundheits-, Sicherheits-, und Umweltschutzstandards keinesfalls absenken werden. Zweifelhaft ist, ob die USA tatsächlich bereit sind, auf ihre Subventionen zu verzichten.

5) Klare Regeln für EU-Handelsabkommen

Einen engen Dialog über Normen, um den Handel zu erleichtern, bürokratische Hindernisse abzubauen und die Kosten zu senken, gibt es bereits. Einige Übereinkünfte sind auch schon beschlossen worden (z.B. Aufsichtsmaßnahmen für Versicherung/Rückversicherung und Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung von Inspektionen bei Arzneimittelherstellern). Auch hier gab es bei den TTIP-Verhandlungen Ansätze. Das Europäische Parlament hat hier klare Vorstellungen formuliert. So stehen in diesem Kontext weder Vorsorgeprinzip noch Lebensmittelsicherheit zur Diskussion. Zudem gehören rechtlich bindende und durchsetzbare Regeln zu Arbeit- und Umweltstandards sowie Geschlechtergleichstellung in jedes EU-Handelsabkommen. Die in CETA erreichten Standards gelten hier als Minimalziel. Aber wir wollen auch auf dem in CETA erreichten aufbauen. Nicht zuletzt hat das Europäische Parlament die Kommission in einer vor kurzem verabschiedeten Resolution dazu angehalten bindende und durchsetzbare Regeln zur Bekämpfung von Korruption in allen Handelsabkommen aufzunehmen. Im Kontext des EU - Mexiko Assoziierungsabkommens hat die Kommission daraufhin vor kurzem spezifische Klauseln vorgeschlagen, die es zu Ziel haben die Korruption von politischen Mandatsträgern und der Wirtschaftskorruption zu bekämpfen. Ähnliche Bestimmungen sollten auch integraler Bestandteil eines möglichen EU-US Abkommens werden

6) Das Pariser Klimaabkommen ist Voraussetzung

Für das Europäische Parlament ist klar, dass jedes EU-Handelsabkommen einen Beitrag zur Umsetzung des Pariser Klimaabkommen leisten muss. Insofern können wir auch nur mit Ländern Abkommen schließen, die das Pariser Klimaabkommen ratifiziert und implementiert haben. Das haben wir erst letzten Monat beschlossen.

7) Steigende Importe von US-Soja ohnehin zu erwarten

Einen steigenden Import von Soja aus den USA gibt es ohnehin schon. US-Soja wird aufgrund der chinesischen Gegenmaßnahmen auf einseitige US-Schutzzölle weniger nach China exportiert. Die Überschusskapazität der USA gleicht sich erwartungsgemäß auf dem europäischen Markt aus.

8) Keine Förderung von Fracking-Gasimport

Die EU ist der weltweit zweitgrößte Importeur von Flüssigerdgas (liquefied natural gas - LNG), wobei die Zahl der LNG Terminals in Europa noch sehr begrenzt ist. Die EU-Institutionen sind momentan dabei eine umfassende Strategie zu LNG zu entwerfen, die eine die Vereinfachung von nachhaltigen LNG - Importen aus den USA beinhaltet. Das Ziel ist eine Diversifizierung der Energiequellen und eine Reduzierung der Abhängigkeit von bislang zu wenigen Lieferanten. Im Kontext von Verhandlungen für ein Handelsabkommen heißt das Europäische Parlament insbesondere die Bemühungen der Kommission in Bezug auf die Beseitigung von Exportrestriktionen in den USA willkommen. Die durch viele Projekte stark ansteigende US LNG - Exportkapazität stellt für die EU eine Chance dar Importquellen zu diversifizieren und Energiesicherheit zu stärken. Dabei muss jedoch klar sein, dass es keine EU Unterstützung für den Import von Fracking-Gas geben wird. Dahingehend haben wir in unserer Resolution unterstrichen, dass die Planung, der Bau und die Nutzung von LNG Kapazitäten den höchsten internationalen Umweltstandards entsprechen und internationale Regeln zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz respektieren muss.

9) WTO-Regeln müssen eingehalten werden

Ein Handelsabkommen hat den Regeln der WTO zu entsprechen. Es ist höchst zweifelhaft, ob ein Abkommen, welches ganze Sektoren wie Landwirtschaft sowie Autos und Autoteile ausschließt, überhaupt WTO-konform ist. Ein bilaterales Abkommen muss nach geltendem Handelsrecht substanziell alle Handelsströme umfassen. Daran haben wir uns zu halten. Gleichzeitig ist aber auch klar, dass Agrarzölle nur Gegenstand von Verhandlungen sein können, wenn das dies auch für EU Zugang zum US Vergabemarkt gilt.

10) Klarer demokratischer Prozess

Für einen etwaigen Verhandlungsprozess ist der demokratische Prozess klar. Die Kommission wird eine Vorstudie (scoping exercise) zum Rahmen des Abkommens durchführen und auf dieser Basis einen Vorschlag für ein Verhandlungsmandat machen. Dieser Vorschlag wird vom Europäisches Parlament und vom Ministerrat genau geprüft. Die Kommission kann nur auf der Basis des erteilten Mandats verhandeln. Ein etwaiges Verhandlungsergebnis bedarf der genauen Kontrolle und Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Ministerrates. Das Europäische Parlament wird freilich keinem Abkommen zustimmen, das unsere klar definierten Ziele unberücksichtigt lässt.


11) Die EU steht zum regelbasierten Handel

Die EU steht zum regelbasierten multilateralen Handelssystem und wird aktiv an der produktiven Weiterentwicklung und Reform arbeiten. Die EU legt dazu offiziell im September konkrete Vorschläge vor. Wenn die USA hier nun ernsthaft mitarbeiten wollen, ist das natürlich begrüßenswert. Die letzten Monate haben hierauf allerdings keinen Hinweis gegeben. Für den offiziellen Beginn von Verhandlungen mit den USA muss aber zuallererst die amerikanische Blockade des WTO Appellationsgerichts beendet werden.

12) US-Verhandlungsangebote müssen jetzt konkret werden

Die engsten Berater von Präsident Trump werden nun dieser Tage den Rahmen eines möglichen Abkommens mit der EU in einer Exekutivarbeitsgruppe erörtern. Wir werden sehen, was diese US Delegation im Koffer hat. Zollreduzierungen, Marktöffnungen für Dienstleistungen und öffentliche Beschaffung müssen dann konkret werden. Einseitige Zugeständnisse der EU wird es nicht geben. An der Unbeweglichkeit der USA sind ja auch die TTIP-Verhandlungen gescheitert. Der Ansatz, großen Worten eine Delegation folgen zu lassen, um die Details ausarbeiten zu lassen, war im Fall von China und Nordkorea bisher nicht von Erfolg gekrönt.

13) Haltbarkeit der US-Versprechen zweifelhaft

Letztendlich ist es schwer vorherzusagen, welche Haltbarkeit die Handelsversprechen von Präsident Trump haben. Seine internationale Orientierung richtet sich stark nach seinen heimischen Interessen und ist diesen untergeordnet. Interne Interessen waren es sicherlich auch, die Präsident Trump dazu bewegt haben, sich nun als der Retter der transatlantischen Beziehungen darzustellen. Diese „Vereinbarung“ gibt ihm Luft, da in seiner Partei seine Zollpolitik heftig umstritten ist, gerade auch, was mögliche Schutzzölle auf Autos und Autoteile anbetrifft. Ein Handelskrieg mit China und der EU wäre politisch schwierig und hätte auch erhebliche Konsequenzen für die US-Wirtschaft. Einen parteiinternen Konflikt hat er nun zeitnah vor der Wahl im November vorübergehend entschärft. Sollte der US-Präsident aber kurzfristig wieder auf Konfrontation aus sein, müssen wir Europäer gemeinsam und entschieden antworten.

Bernd Lange, 29. August 2018