Die vergangenen Wochen und Monate waren von einer kontroversen Auseinandersetzung zum Urheberrecht im Europäischen Parlament geprägt. Nun hat das Parlament am Mittwoch, 12. September 2018, für ein neues Urheberrecht gestimmt. Die Europa-SPD hat sich bis zum Schluss für eine Stärkung der Rechte von Kreativen unter Wahrung der Grundrechte der Nutzer und Nutzerinnen eingesetzt.

Darum geht es:

Das geltende Urheberrecht stammt aus dem Jahr 2001. Damals galten Faxe und Festnetztelefone als das Nonplusultra der Kommunikation. Deshalb müssen die Regeln an die digitalen Bedingungen der Gegenwart und Zukunft angepasst werden. Das Urheberrecht wird europaweit geregelt, weil die Verbreitung von Inhalten auf Plattformen im Internet keine nationalen Grenzen kennt. Plattformen wie Facebook und Google sind mit nationalen Gesetzen kaum zu zähmen. Wichtig bleibt ein fairer Ausgleich zwischen den Kreativen, Nutzerinnen und Nutzern sowie Online-Plattformen.

Das haben wir erreicht:

Urheberrechte dürfen auch in der digitalen Welt nicht ausgehöhlt werden. Urheberinnen und Urheber müssen für intellektuelles Eigentum, Texte, Videos und Musik auch im Netz genannt und entlohnt werden. Deshalb haben wir die europäische Urheberrechtsreform aktiv mitgestaltet und dabei Rechte von Urheberinnen und Urhebern gestärkt und Risiken für die Freiheit im Internet abgewendet.

Als S&D-Fraktion ist es uns gelungen, zentrale Vorschriften zum Urhebervertragsrecht durchzusetzen, die Urheberinnen und Urhebern unmittelbar zu Gute kommen:

1) Faire Vergütung: Auch die Online-Verwertung von intellektuellen Eigentum muss angemessen vergütet werden.

2) Mehr Transparenz: Urheberinnen und Urheber sowie ausübende Künstlerinnen und Künstler sollen regelmäßig (mindestens einmal jährlich) umfassend Informationen über die Verwertung ihrer Werke und Darbietungen erhalten. Nur durch diese Kenntnis ist gewährleistet, dass sie ihre Rechte geltend machen können.

3) Klauseln zur Vertragsanpassung: Wenn die ursprünglich vereinbarte Vergütung im Vergleich zu den späteren Einnahmen und Gewinnen aus der Verwertung der Werke unverhältnismäßig niedrig ist, besteht ein Anspruch auf eine zusätzliche angemessene und faire Vergütung. Damit verhindern wir die Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Inhalten im Internet, ohne dass Autoren und Autorinnen, Kreative und andere Urheber der Inhalte davon profitieren.

4) Mechanismen zur Streitbeilegung: Wir haben uns für die Einführung eines alternativen Verfahrens eingesetzt. Dieses wird Künstlerinnen und Künstlern helfen, über ihre Vertretungsorganisationen Unstimmigkeiten bei Transparenz und Vertragsanpassung beizulegen.

5) Widerrufsrecht zum Vorteil von Kreativen: Urheber und ausübende Künstler und Künstlerinnen erhalten das Recht einen bestehenden Verwertungsvertrag zu widerrufen, wenn das Werk nicht verwertet wird oder gegen die Transparenzpflichten verstoßen wird.

Upload-Filter leider nicht verhindert

Kontrovers waren bis zuletzt insbesondere die neuen Bestimmungen zu sogenannten Uploadfiltern. Uploadfilter gefährden die Meinungsfreiheit, denn Algorithmen sind nicht in der Lage, eine Urheberrechtsverletzung von einer legalen Verwendung von geschützten Werken zu unterscheiden. Fälschlicherweise herausgefilterte Inhalte erscheinen damit gar nicht erst online. Eine konservative Mehrheit hat die Europa-SPD allerdings bei dem Versuch überstimmt, die rechtlich unsichere Passagen vollständig aus den Texten zu entfernen. Auf Drängen der Europa-SPD hat der konservative Berichterstatter seine ursprünglich noch radikalere Position zu Uploadfiltern entschärft.

Das Europäische Parlament beginnt nach dieser Entscheidung die Trilog-Verhandlungen mit dem Rat über die Richtlinie zur Urheberrechtsreform.